„So vielfältig wie die Lösungen im Bereich Anlagen-, Geräte- und Maschinenbau sind auch die dort geltenden Sicherheitsanforderungen.“
Die CE-Zertifizierung spiegelt die Konformität mit den EU-Richtlinien bezüglich der Produktsicherheit sowie der Produkthaftung wider. Dementsprechend betrifft die CE-Zertifizierung alle Hersteller, die ein Produkt innerhalb Deutschlands oder der EU vertreiben und von den CE-Richtlinien betroffen sind. Vereinfacht gesagt, beziehen sich die Richtlinien auf die nötigen Schutzrichtlinien bezogen auf „Menschen, Haus- und Nutztiere oder in Bezug auf Güter sicherstellen“.
Kennzeichnungspflichtige Produkte gehören meist zu den untenstehenden Kategorien:
In einer Großzahl von Produktsegmenten sind die CE-Richtlinien durch den Harmonisierungsprozess europaweit einheitlich. Dadurch kann man sagen, dass die CE-Richtlinien eine Anleitung für Hersteller darstellen, um zu erfahren, wie die Produkte sicher hergestellt werden sollen und die Dokumentation vollständig dargelegt wird. Zusätzlich werden durch die CE-Zertifizierung und die daraus folgende Einhaltung der Richtlinien, die Haftungsrisiken der Hersteller minimiert. Das ist damit zu begründen, dass Hersteller, mit ihrer Unterschrift auf der Konformitätserklärung, allen maßgebenden europäischen Richtlinien übereinstimmen und dafür bürgen.
Das CE-Symbol ist kein Qualitätssiegel, sondern die Zustimmung der vorgegebenen Richtlinien. Dafür ist der Hersteller allein verantwortlich, anschließend braucht der Hersteller keine Genehmigung zur Nutzung des Symbols.
Jedoch muss der Hersteller folgendes vorweisen können:
Nach Sicherstellung der Konformität und Kennzeichnung des Produktes, müssen Sie, als Hersteller, den nationalen Behörden alle notwendigen Dokumente zur Verfügung stellen.
Bevor Sie mit dem Bewertungsverfahren fortfahren, ist es wichtig zu klären, ob Sie als Hersteller Ihr Produkt selbst bewerten können oder ob Sie eine benannte Stelle einschalten müssen.
Die Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen sieht die Einschaltung einer benannten Stelle vor, wenn das zu bewertende Produkt in eine der 23 in Anhang IV aufgeführten Kategorien fällt und nicht mit einer harmonierten europäischen Norm übereinstimmt, die alle relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen abdeckt.
In diesem Fall muss der Hersteller die Unterstützung einer benannten Stelle in Anspruch nehmen. Ist dies nicht der Fall, führt der Hersteller selbst interne Kontrollen an dem Produkt durch.
Eine benannte Stelle prüft die Konformität eines Produkts, indem sie eine Konformitätsbewertung durchführt. Sie stellt auch sicher, dass die technischen Unterlagen die Konformität des Produkts ausreichend belegen. Wenn die benannte Stelle in die Phase der Produktionskontrolle eingebunden ist, steht ihre Kennnummer hinter der CE-Kennzeichnung.
Wenn die benannte Stelle von der Konformität des Produkts überzeugt ist, stellt sie eine Konformitätsbescheinigung aus, um dies zu bestätigen. Anschließend stellt der Hersteller die Konformitätserklärung aus, um in eigener Verantwortung die Konformität mit der einschlägigen Richtlinie zu erklären. Die Konformitätserklärung ist rechtsverbindlich.
Die Konformitätserklärung muss Angaben zum Hersteller, wie Name und Anschrift, wesentliche Merkmale, denen das Produkt entspricht, alle europäischen Normen und Leistungsdaten und die Kennnummer der benannten Stelle sowie gegebenenfalls eine rechtsverbindliche Unterschrift im Namen der Organisation enthalten.
Eine Selbstdurchführung der Konformitätsbewertung als Hersteller ist kostenlos, jedoch müssen Sie die Kosten tragen, wenn Sie es an einer externen Prüfstelle durchführen lassen. Die Entscheidung es selbst durchzuführen oder die Arbeit an eine benannte Prüfstelle zu geben, wird Ihnen je nach Produkt und den geltenden EU-Richtlinien vorgeschrieben. Die Kosten variieren je nach zu prüfendem Produkt, Zertifizierungsverfahren und Komplexität der Beschaffung Ihres Produktes.
Das CE-Symbol muss “sichtbar, lesbar und unzerstörbar“ sein. Die Kennzeichnung muss die beiden Buchstaben „C“ und „E“ beinhalten, welche die identische Größe und Proportionen widerspiegeln müssen, nämlich mindestens 5 mm, solange nichts anderes erwähnt wird. Zusätzlich dürfen sich die Proportionen mit einer Verkleinerung oder Vergrößerung des Symbols nicht verändern und müssen eingehalten werden. Die Farbe des Symbols darf geändert werden, solange die Lesbarkeit und Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt wird.
„So vielfältig wie die Lösungen im Bereich Anlagen-, Geräte- und Maschinenbau sind auch die dort geltenden Sicherheitsanforderungen.“
Die CE-Zertifizierung spiegelt die Konformität mit den EU-Richtlinien bezüglich der Produktsicherheit sowie der Produkthaftung wider. Dementsprechend betrifft die CE-Zertifizierung alle Hersteller, die ein Produkt innerhalb Deutschlands oder der EU vertreiben und von den CE-Richtlinien betroffen sind. Vereinfacht gesagt, beziehen sich die Richtlinien auf die nötigen Schutzrichtlinien bezogen auf „Menschen, Haus- und Nutztiere oder in Bezug auf Güter sicherstellen“.
Kennzeichnungspflichtige Produkte gehören meist zu den untenstehenden Kategorien:
In einer Großzahl von Produktsegmenten sind die CE-Richtlinien durch den Harmonisierungsprozess europaweit einheitlich. Dadurch kann man sagen, dass die CE-Richtlinien eine Anleitung für Hersteller darstellen, um zu erfahren, wie die Produkte sicher hergestellt werden sollen und die Dokumentation vollständig dargelegt wird. Zusätzlich werden durch die CE-Zertifizierung und die daraus folgende Einhaltung der Richtlinien, die Haftungsrisiken der Hersteller minimiert. Das ist damit zu begründen, dass Hersteller, mit ihrer Unterschrift auf der Konformitätserklärung, allen maßgebenden europäischen Richtlinien übereinstimmen und dafür bürgen.
Das CE-Symbol ist kein Qualitätssiegel, sondern die Zustimmung der vorgegebenen Richtlinien. Dafür ist der Hersteller allein verantwortlich, anschließend braucht der Hersteller keine Genehmigung zur Nutzung des Symbols.
Jedoch muss der Hersteller folgendes vorweisen können:
Nach Sicherstellung der Konformität und Kennzeichnung des Produktes, müssen Sie, als Hersteller, den nationalen Behörden alle notwendigen Dokumente zur Verfügung stellen.
Bevor Sie mit dem Bewertungsverfahren fortfahren, ist es wichtig zu klären, ob Sie als Hersteller Ihr Produkt selbst bewerten können oder ob Sie eine benannte Stelle einschalten müssen.
Die Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen sieht die Einschaltung einer benannten Stelle vor, wenn das zu bewertende Produkt in eine der 23 in Anhang IV aufgeführten Kategorien fällt und nicht mit einer harmonierten europäischen Norm übereinstimmt, die alle relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen abdeckt.
In diesem Fall muss der Hersteller die Unterstützung einer benannten Stelle in Anspruch nehmen. Ist dies nicht der Fall, führt der Hersteller selbst interne Kontrollen an dem Produkt durch.
Eine benannte Stelle prüft die Konformität eines Produkts, indem sie eine Konformitätsbewertung durchführt. Sie stellt auch sicher, dass die technischen Unterlagen die Konformität des Produkts ausreichend belegen. Wenn die benannte Stelle in die Phase der Produktionskontrolle eingebunden ist, steht ihre Kennnummer hinter der CE-Kennzeichnung.
Wenn die benannte Stelle von der Konformität des Produkts überzeugt ist, stellt sie eine Konformitätsbescheinigung aus, um dies zu bestätigen. Anschließend stellt der Hersteller die Konformitätserklärung aus, um in eigener Verantwortung die Konformität mit der einschlägigen Richtlinie zu erklären. Die Konformitätserklärung ist rechtsverbindlich.
Die Konformitätserklärung muss Angaben zum Hersteller, wie Name und Anschrift, wesentliche Merkmale, denen das Produkt entspricht, alle europäischen Normen und Leistungsdaten und die Kennnummer der benannten Stelle sowie gegebenenfalls eine rechtsverbindliche Unterschrift im Namen der Organisation enthalten.
Eine Selbstdurchführung der Konformitätsbewertung als Hersteller ist kostenlos, jedoch müssen Sie die Kosten tragen, wenn Sie es an einer externen Prüfstelle durchführen lassen. Die Entscheidung es selbst durchzuführen oder die Arbeit an eine benannte Prüfstelle zu geben, wird Ihnen je nach Produkt und den geltenden EU-Richtlinien vorgeschrieben. Die Kosten variieren je nach zu prüfendem Produkt, Zertifizierungsverfahren und Komplexität der Beschaffung Ihres Produktes.
Das CE-Symbol muss “sichtbar, lesbar und unzerstörbar“ sein. Die Kennzeichnung muss die beiden Buchstaben „C“ und „E“ beinhalten, welche die identische Größe und Proportionen widerspiegeln müssen, nämlich mindestens 5 mm, solange nichts anderes erwähnt wird. Zusätzlich dürfen sich die Proportionen mit einer Verkleinerung oder Vergrößerung des Symbols nicht verändern und müssen eingehalten werden. Die Farbe des Symbols darf geändert werden, solange die Lesbarkeit und Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt wird.